Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 2. Vertragsschluß Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, Transportversicherung, Zollgebühren, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet. 3.2 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage nach Erhalt fällig. 3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem in Art. 1 §1 des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 geregelten Basiszinssatzes zu zahlen. Sobald die Europäische Zentralbank einen Referenzzinssatz festlegt, der in seiner Funktion dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank entspricht, tritt dieser an die Stelle des vorgenannten Basiszinssatzes. 3.4 Gerät der Kunde mit einer bereits fälligen Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die bei normalem Verlauf erst später zu erfüllende Restschuld auch sofort fällig zu stellen. 4. Lieferung 4.1 Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person oder Anstalt. 4.2 Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten (Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Katalogen und Materialien, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht. 4.3 Besteht ein Kunde trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehende Bearbeitung und kommt es dann wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, haftet der Stein-Verlag nicht für Qualitätsbeanstandungen. 4.4 Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unserer Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. 5. Haftung Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so kann der diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6. Versand Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. 8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgeseztes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlußgeseztes (EAG) ist ausgeschlossen. 8.2 Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Rastatt. 8.3 Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ebenfalls Rastatt.
Spezifische Leistungen 1. Adresslieferungen 1.1 Soweit der Kunde keine abweichende Anweisung erteilt, erfolgt die Lieferung auf Adressdiskette. 1.2 Bei den Adresskollektionen erfolgt die Preisberechnung für jede Kollektion getrennt. Ein Mehrpreis ist zu zahlen bei vereinbarter Doppelnutzung von Adressen. Für Sonderausführungen, z.B. bei Auszügen aus Adresskollektionen und bei Verarbeitung von Sonderformaten werden ebenfalls Preiszuschläge berechnet. Bei den Adressgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Zu- und Abgänge nicht konstant. Wir liefern stets die letzte bei uns vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung hat eine Erhöhung bzw. Ermäßigung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, daß diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist. 1.3 Mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten im Adressenverlagsgewerbe übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und andere Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials, da es einem ständigen Änderungsprozeß unterliegt und bereits die Adressquellen Fehler enthalten können. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, daß der Adressat das ist oder noch ist, wofür es sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Handelt es sich um Adressen mit Telefonnummern und ist unter der angegebenen Rufnummer der Teilnehmer nicht mehr erreichbar, hat uns dies der Kunde innerhalb einer Frist von 3 Monaten unter Angabe der jeweiligen Adressnummer anzuzeigen. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, daß wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 1.4 Im Falle sonstiger Beanstandungen hat uns der Kunde die gesamte Adresslieferung einschließlich Originalverpackung auf seine Gefahr zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. 1.5 Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe 1.5.1 Alle gelieferten Adressen mit oder ohne Telefonnummer dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte oder telefonische Werbeaktion verwandt werden. Telefonische Werbeaktionen sind nur zulässig, soweit es sich bei den bezogenen Adressen um Adressen mit Telefonnummern handelt. Die Übermittlung einer Adresse mit Telefonnummer bedeutet jedoch nicht, daß die betreffende Person mit einer telefonische Ansprache zu Werbezwecken einverstanden ist. Das Risiko einer eventuellen Abmahnung trägt der Kunde. Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben, Fotokopieren oder durch Übernahme auf Datenträger, ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, daß wir in jeder Adressenkollektion Kontroll-Adressen und bei den Telefonnummern auch Kontrollnummern führen. Beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde einer dauernde Nutzung, ist ein gesonderter Dauermietvertrag abzuschließen. Das dafür zu entrichtende Entgelt liegt in der Regel beim zehnfachen der Einmalnutzung. Im Rahmen des Dauermietverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen. Die Verwendung der Adressen mit oder ohne Telefonnummer darf nur nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen. 1.5.2 Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift mit oder ohne Telefonnummer enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.